2. A.________ gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss den Ziffern I/1.2 und 1.4 hiervor sowie in Anwendung der Art. 47, 49 Abs. 1 und 106 StGB, Art. 19a Ziff. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Bst. d BetmG sowie Art. 12 Abs. 1 Bst. a KStrG zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 verurteilt wurde, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 5 Tage festgesetzt wurde (Ziff. II/3 der Verurteilungen gemäss erstinstanzlichem Urteilsdispositiv), 3. A.________ gestützt auf Art. 426 StPO zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 12‘136.00 verurteilt wurde (Ziff.