39 Fürsprecher B.________ vertrat den Beschuldigten bereits im erstinstanzlichen Verfahren. Zudem handelt es sich um einen einfacheren Fall mit vergleichsweise (sehr) wenig Akten. Unter Berücksichtigung all dieser Umstände erscheint es gerechtfertigt, für «Div. Schreiben, Mails, Telefongespräche ab Juli 2021» 1.5 Stunden und für das Studium der Akten und der Rechtsgrundlagen sowie für die Vorbereitung der Hauptverhandlung und des Plädoyers je 2.5 Stunden zu entschädigen, was einer Kürzung von insgesamt 4 Stunden gleichkommt. Fürsprecher B.__