a Verfahrenskostendekret [VKD; BSG 161.12] und Auslagen von CHF 1'344.00 für das radiologische Gutachten [pag. 575 f.] sowie von CHF 314.40 für die Vorbereitungen und das Erscheinen von Dr. med. C.________ in der Berufungsverhandlung [pag. 646]). Der Beschuldigte wird wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung verurteilt. Er unterliegt gemessen an seinen Anträgen und vergli- 38 chen mit der Generalstaatsanwaltschaft vollumfänglich, weshalb er die gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu tragen hat.