19. Fazit Zusammengefasst wird der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1'800.00, verurteilt. Sowohl der Vollzug der Freiheitsstrafe als auch derjenige der Geldstrafe wird aufgeschoben. Die Probezeit wird je auf 2 Jahre festgesetzt. Die ausgestandene Polizeihaft von 1 Tag wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. V. Kosten und Entschädigung