Die Gesamtgeldstrafe beträgt somit 60 Tagessätze. Die Höhe des Tagessatzes bemisst sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten im Urteilszeitpunkt (Art. 34 Abs. 2 StGB). Der Beschuldigte erhält monatlich CHF 2'600.00 von der IV und als Ergänzungsleistungen. Die Kinderrente wird direkt von der IV an die Kinder des Beschuldigten bezahlt (zum Ganzen pag. 616 Z. 42 ff.). Unter Berücksichtigung eines