180 StGB). Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Täter, der in einer kriselnden Beziehung der getrennt lebenden Partnerin mündlich und/oder per Telefon mit dem Tod droht und sie dadurch derart in Angst versetzt, dass sie sich wegen dem zur Gewalt neigenden Täter kaum mehr auf die Strasse traut, eine Strafe von 60 Strafeinheiten vor (S. 49). Gemäss dem rechtskräftigen Schuldspruch schrieb der Beschuldigte H.________ am 10. März 2019 per WhatsApp-Nachricht, «I bringe die Frau F.________ um, wenese nomol gse». Am 12. März 2019 zeigte H.________ diese Nachricht F.________.