vom 11.04.2019 (p. 234 ff.) sowie dem Fachgutachten der U.________ (Psychiatrie) vom 11.07.2019 (p. 256 ff.) wurden beim Beschuldigten tatsächlich die vorgenannten Diagnosen sowie zusätzlich eine anamnestische Intelligenz im unteren Normbereich gestellt (p. 244, p. 271). Weiter wurden seitens der Gutachter eine eingeschränkte Impulskontrolle bzw. Impulskontrollstörung, eingeschränkte Selbstkontrollfähigkeit, Stimmungsschwankungen, emotionale Instabilität und erhöhte Impulsivität in entsprechenden Ausnahmesituationen beschrieben (p. 271 f.). Ähnliche Diagnosen wurden bereits in einem Bericht vom 07.09.2015 zu Handen der Invalidenversicherung gestellt (vgl. p. 400).