Fazit Täterkomponenten Die Täterkomponenten führen zusammengefasst weder zu einer Straferhöhung noch zu einer Strafminderung. 18.2.5 Konkretes Strafmass / Strafvollzug / Anrechnung Polizeihaft Aufgrund der neutral zu wertenden Täterkomponenten bleibt es bei der gestützt auf das Tatverschulden festgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten.