In Bezug auf die Körperverletzungsdelikte war er nicht geständig. Er äusserte zwar mehrfach, es tue ihm alles Leid, zeigte jedoch nicht wirklich Einsicht und behauptete stets wahrheitswidrig, nicht mehr getan zu haben, als er gesagt habe. Seit den zu beurteilenden Delikten kam es – soweit bekannt – zu keinen weiteren vergleichbaren Vorfällen. Das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren ist somit neutral zu werten. Strafempfindlichkeit Hinweise auf eine erhöhte Strafempfindlichkeit des Beschuldigten bestehen nicht. Fazit Täterkomponenten