32 Die Kammer schliesst sich diesen zutreffenden Erwägungen vollumfänglich an. In der Berufungsverhandlung erklärte der Beschuldigte, er wohne alleine in einer 4-Zimmer Wohnung in einem alten Bauernhaus. Sein Vater komme ab und zu vorbei. Den Tag durch mache er meist Musik oder gehe mit dem Töff fahren (zum Ganzen pag. 614 Z. 25 ff.). Ab und zu sei er als DJ auf Partys (pag. 615 Z. 1). Er lebe von der IV Rente und von Ergänzungsleistungen. Er erhalte monatlich CHF 1'200.00 von der IV und CHF 1'400.00 Ergänzungsleistungen.