Von den 5 Monaten Freiheitsstrafe sind 3 Monate zur Einsatzstrafe zu asperieren. 18.2.3 Gesamtverschulden Für die beiden einfachen Körperverletzungen resultiert somit eine vorläufige Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten. 18.2.4 Täterkomponenten Vorleben und persönliche Verhältnisse Bezüglich das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten wird vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 37 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 504 f. [Hervorhebungen im Original]): Der Beschuldigte wurde in L.________ (Land) geboren (p. 73). Im Alter von 21 Monaten wurde er von K.________ und M.