__ wohl derart heftig, dass dieser dadurch die in der Anklageschrift aufgeführten Eckfrakturen und den Korbhenkelbruch erlitt. Er wirkte mithin mit massiver Kraft auf seinen Sohn ein (u.a. pag. 611 Z. 40 f. und pag. 612 Z. 26). Die Eckfrakturen und der Korbhenkelbruch bedurften einer weniger intensiven Behandlung als der Oberschenkelbruch. Die Verletzung wiegt damit etwas leichter als diejenige im zuvor beurteilten Fall, zweifellos aber schwerer als diejenige gemäss Referenzsachverhalt. Der Beschuldigte handelte aus Überforderung bzw. Verzweiflung, weil E.________ vermutlich nicht aufhörte, zu weinen und/oder zu «quängeln».