Als Folge dessen und im Sinne von Art. 19 Abs. 2 StGB reduziert die Kammer die Freiheitsstrafe von 13 Monaten um 4 Monate auf 9 Monate. Bei dieser Strafhöhe kommt einzig eine Freiheitsstrafe in Frage. 18.2.2 Asperation für den Vorfall, der zu den Eckfrakturen und dem Korbhenkelbruch führte Objektive Tatkomponenten (objektives Tatverschulden) Der Beschuldigte schüttelte den (damals) unter seiner Obhut stehenden, rund sieben Wochen jungen – mithin völlig wehrlosen – E.________ wohl derart heftig, dass dieser dadurch die in der Anklageschrift aufgeführten Eckfrakturen und den Korbhenkelbruch erlitt.