Gemäss dem psychiatrischen Gutachten vom 11. April 2019 ist der Schweregrad angesichts der ausgeprägten Stimmungsschwankungen, der Impulskontrollproblematik und der Emotionsregulationsschwierigkeiten zumindest als mittelwenn nicht sogar als schwergradig zu bezeichnen. Eine fortdauernde Selbst- und Fremdgefährdung erscheint in entsprechenden Ausnahmesituationen gemäss Gutachten aufgrund der Impulskontrollstörung, der emotionalen Instabilität und der Impulsivität zudem möglich. Erschwerend komme die eingeschränkte Selbstkontroll-