122 StGB). Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen für den Täter, der bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer ein Bierglas gegen den Kopf wirft, wodurch dieses Schnittwunden am Hinterkopf erleidet, ambulant im Spital behandelt werden muss und drei Tage arbeitsunfähig ist, eine Strafe von 120 Strafeinheiten vor (S. 46). Der Beschuldigte hielt den damals unter seiner Obhut stehenden, rund sieben Wochen jungen – mithin völlig wehrlosen – E.________ ausschliesslich auf einem Arm.