Einsatzstrafe für den Vorfall, der zum Oberschenkelbruch führte Objektive Tatkomponenten (objektives Tatverschulden) Art. 123 StGB schützt die körperliche und gesundheitliche Integrität des Menschen als sein höchstes Gut neben dem Leben (ROTH/BERKEMEIER, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. A. 2019, N 6 zu vor Art. 122 StGB).