28 Delikt – der Vorfall, der zum Oberschenkelbruch führte – ausgefällt (E. 18.2.1 unten). In einem zweiten Schritt ist sodann die Strafe für den Vorfall, der zu den Eckfrakturen und dem Korbhenkelbruch führte, zu bemessen und zur Einsatzstrafe zu asperieren (E. 18.2.2 unten). Schliesslich sind die Täterkomponenten zu thematisieren (E. 18.2.4 unten). Für die rechtskräftigen Schuldsprüche wegen Drohung sowie wegen Gewalt und Drohung ist – wie sich zeigen wird (E. 18.3 unten) – je eine Geldstrafe auszufällen.