180 Abs. 1 StGB) und die Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 1 StGB) Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Für die einfachen Körperverletzungen wird – wie sich im Folgenden zeigen wird (E. 18.2 unten) – je eine Freiheitsstrafe ausgefällt werden. Insoweit liegen somit gleichartige Strafen vor, weshalb das Asperationsprinzip zur Anwendung gelangt. In einem ersten Schritt wird die Einsatzstrafe für das konkret schwerer wiegende