Während der fraglichen Zeit war der Beschuldigte erwiesenermassen gereizt, zerstörte teilweise Gegenstände, musste täglich kiffen, um ruhig zu sein, und «gamete» regelmässig nächtelang. Beide vorliegenden Verletzungsmuster – der Oberschenkelbruch einerseits, die Eckfrakturen bzw. der Korbhenkelbruch andererseits – bedürfen gemäss den Sachverständigen massiver Krafteinwirkung (pag. 133, pag. 608 Z. 3 und Z. 21 ff. sowie pag. 609 Z. 3). Die metaphysären Läsionen, d.h. die Eckfrakturen und der Korbhenkelbruch, sind laut den Gutachtern zudem hoch spezifisch für Kindsmisshandlungen und gelten als Hinweise für ein Schütteltrauma (pag.