Ein direkter Vorsatz kann ihm nicht nachgewiesen werden. Der Beschuldigte befand sich zwischen dem 21. und dem 25. Februar 2019 aber in einer Überforderungsund Ausnahmesituation. Zudem leidet bzw. litt er an einer Impulskontrollstörung, an Emotionsregulationsschwierigkeiten und an ausgeprägten Stimmungsschwankungen, die in Ausnahmesituationen, insbesondere bei fortgesetztem Cannabiskonsum, zu Fremdgefährdung führen können. Während der fraglichen Zeit war der Beschuldigte erwiesenermassen gereizt, zerstörte teilweise Gegenstände, musste täglich kiffen, um ruhig zu sein, und «gamete» regelmässig nächtelang.