mindestens einmal derart massiv schüttelte, dass dieser dadurch die Eckfrakturen und den Korbhenkelbruch erlitt. Ein anderes Mal hielt er den gut fünf Kilogramm schweren E.________ zudem wohl ausschliesslich auf einem Arm, «blödelte» mit ihm und kitzelte ihn. Dabei fiel E.________ beinahe zu Boden, verdrehte sich stark und der Beschuldigte packte ihn – vermutlich direkt unterhalb der Hüfte – derart kräftig am Oberschenkel, dass E.________ dadurch den Oberschenkelbruch erlitt. Der Beschuldigte wollte seinen Sohn nicht per se verletzen und wollte ihm grundsätzlich nichts Böses. Es musste ihm aber klar gewesen sein, dass er E._____