Als E.________ zur Welt kam, geriet der Beschuldigte immer mehr unter Druck. Er musste täglich kiffen, um ruhig zu sein, «gamete» teilweise nächtelang, litt dadurch gegebenenfalls unter Schlafmangel, war gereizt und zerstörte Gegenstände. Der Beschuldigte befand sich somit offensichtlich in einer Ausnahmesituation, in der eine Fremdgefährdung gemäss dem psychiatrischen Gutachten möglich war – umso mehr, als er täglich Cannabis konsumierte.