25 In Würdigung all dieser Umstände ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte bereits vor E.________'s Geburt gestresst war und sich in einer schwierigen Situation befand. Er litt bzw. leidet gemäss dem psychiatrischen Gutachten und den Berichten von Dr. med. J.________ an einer Impulskontrollstörung, an Emotionsregulationsschwierigkeiten und an ausgeprägten Stimmungsschwankungen. Als E.________ zur Welt kam, geriet der Beschuldigte immer mehr unter Druck.