65 Z. 120 f.), weshalb H.________ ihn bei der Geburt dann nicht dabei haben wollte (pag. 66 Z. 128 f.). Das Familienleben mit einem Neugeborenen zuhause kann nach allgemeiner Lebenserfahrung ebenfalls nervenaufreibend sein. Der Beschuldigte musste in der fraglichen Zeit gemäss eigenen Aussagen täglich kiffen, um ruhig zu sein (pag. 82 Z. 409 ff.). Gemäss dem Bericht der Hebamme zur Wochenbettbetreuung war er «dauerbekifft» und «gamete» teilweise nächtelang. Zudem hielt die Hebamme fest, der Beschuldigte habe seine Impulse nicht im Griff und sei in keinster Weise dazu im Stande, für seine Familie zu sorgen.