möglich erscheine und die eingeschränkte Selbstkontrollfähigkeit bei fortgesetztem 24 Cannabis- und allenfalls Alkoholkonsum erschwerend dazu komme (zum Ganzen pag. 245). Dr. med. J.________ hielt in seinem Verlaufsbericht vom 28. Juli 2022 ebenfalls fest, der Beschuldigte leide an einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ und könne seine Emotionen nur unzulänglich kontrollieren (pag.