Er offenbarte auch seine psychischen Probleme und gab bereitwillig darüber Auskunft. Zum Einen fühlt er sich schuldig, zum Anderen sieht er aber weder eine Absicht noch einen Vorsatz und beteuerte stets, er würde seinem Sohn nie so etwas antun – er sei ein guter Vater und könne sich das Ganze nicht erklären. Jemand anderes sieht der Beschuldigte indes nicht in der Schuld. Dem Beschuldigten ist zu glauben, dass er E.________ eigentlich nichts Böses resp. ihm keine Verletzungen zufügen wollte. Auch H.________ und K.________ konnten sich nicht vorstellen, dass der Beschuldigte E.________ absichtlich verletzt hat (pag.