_ spricht zunächst ihr Verhalten. Sie machte die Hebamme auf E.________'s Blase am Fuss aufmerksam, vereinbarte danach einen Termin beim Kinderarzt und ging anschliessend auf die Notfallstation der Kinderklinik des X.________'s (Spital) (pag. 68 Z. 200 ff.). Wenn sie für die Misshandlungen verantwortlich wäre, dann hätte sie all dies kaum gemacht, hätte sie doch damit rechnen müssen, dass das Ganze auffliegt. Des Weiteren machte H.________ offene und ehrliche Aussagen. Es traut ihr auch niemand – d.h. weder der Beschuldigte noch ihr Schwiegervater K.________ – zu, E.________ misshandelt zu haben.