Gestützt auf die Erwägungen der Rechtsmediziner und von Dr. med. C.________ ist deshalb davon auszugehen, dass diese übrigen Verletzungen durch heftiges Schütteln entstanden resp. die Folge eines Schütteltraumas sind. Wer ein Kind derart massiv schüttelt, dass es sich dabei die aktenkundigen Verletzungen zuzieht, nimmt in Kauf, dass er das Kind durch sein Handeln schädigt. Gestützt auf die Aussagen von Dr. med. C.________ und die Zeitpunkte der Röntgenaufnahmen ist schliesslich davon auszugehen, dass die Verletzungen zwischen dem 21. und dem 25. Februar 2019 entstanden sind.