Wer ein rund sieben Wochen junges, gut fünf Kilogramm schweres Kind (pag. 113) ausschliesslich auf einem Arm hält und es zudem kitzelt und mit ihm «blödelt», der rechnet damit und billigt, dass das Kind runterfällt und sich dabei verletzt. Bezüglich die übrigen Frakturen, d.h. die Eckfrakturen und den Korbhenkelbruch kann festgehalten werden, dass diese gemäss den überzeugenden Ausführungen der Sachverständigen mit keinem der vom Beschuldigten geschilderten Ereignissen vereinbar sind. Dafür spricht auch, dass E.________ – ausser am Kopf – keine Hämatome auswies (vgl. pag. 135). Gestützt auf die Erwägungen der Rechtsmediziner und von Dr. med.