nach dem Vorfall erzählte, dass E.________ ihm beinahe hinuntergefallen wäre, sondern ihr erst davon berichtete, als der Bruch auf dem Röntgenbild diagnostiziert wurde und er mutmasslich eine Erklärung dafür brauchte, spricht aus Sicht der Kammer ebenfalls dafür, dass sich in der fraglichen Nacht noch etwas Anderes/Weiteres ereignete, als der Beschuldigte stets offenbarte. Unabhängig davon, ob sich der Vorfall nun aber wie vom Beschuldigten behauptet zugetragen hat oder noch etwas Anderes/Weiteres geschah, musste der Beschuldigte damit rechnen, dass er E.________ durch sein Vorgehen verletzen kann. Wer ein rund sieben Wochen junges, gut fünf Kilogramm schweres Kind (pag.