Die metaphysären Verletzungen könnten mit keinem der beiden vom Beschuldigten geschilderten Ereignis erklärt werden, sondern seien mutmasslich auf ein Schütteltrauma zurückzuführen. Die Oberschenkelschaftfraktur könnte rein theoretisch, aber hoch unwahrscheinlich, durch ein heftiges Packen von E.________'s Oberschenkel direkt unterhalb der Hüfte entstanden sein, mithin mit dem zweiten vom Beschuldigten geschilderten Vorfall erklärt wer-