608 Z. 21 ff.). Weiter sei anzunehmen, dass diese Verletzung am 25. Februar 2019 noch weniger als sieben bis zehn Tage alt gewesen sei (pag. 608 Z. 40 f.). Damit eine solche Verletzung entstehe, bedürfe es erheblicher Krafteinwirkung (pag. 609 Z. 3). Bei den in der Darstellung rot eingekreisten Verletzungen (vgl. pag. 634) handle es sich um sogenannte Kantenläsionen an den gelenknahen Abschnitten, d.h. den Metaphysen. Diese Läsionen hätten die Ärzte damals aufhorchen lassen, weil sie nicht mit dem Primärtrauma, d.h. der Oberschenkelschaftfraktur, vereinbar seien (pag. 609 Z. 23 ff. und pag. 611 Z. 29 f.). Solche metaphysäre Läsionen würden als Hinweis für ein Schütteltrauma gelten (pag.