Im radiologischen Gutachten führte sie aus, die an beiden Beinen multifokal knie- und sprunggelenknah vorliegenden klassischen metaphysären Frakturen seien nicht plausibel mit den geschilderten Ereignissen erklärbar, sondern nach aktueller Datenlage hoch suggestiv für nicht akzidentelle Verletzungen. Die Entstehung einer Oberschenkelschaftspiralfraktur sei unter Annahme der Grifflokalisation am linken distalen Oberschenkel, einer starken Verdrehung des Körpers und erheblicher, einwirkender Torsionskräften durch festes Zugreifen beim Abfangen eines Sturzes indessen nicht auszuschliessen, aber eher unwahrscheinlich (zum Ganzen pag. 555).