20 14. Beweiswürdigung durch die Kammer 14.1 Theoretische Grundlagen Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 6 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 473). 14.2 Zur Frage, wie und wann E.________'s Verletzungen entstanden sind Vorab kann festgehalten werden, dass bei E.________ keine genetische Erkrankung mit erhöhter Knochenbrüchigkeit vorliegt (pag. 147 ff.). Zudem kann ausgeschlossen werden, dass er sich die Knochenbrüche selbst zugefügt hat (u.a. pag.