Nebst E.________'s Mutter habe beispielsweise K.________ zu E.________ geschaut. Zudem habe der Beschuldigte häufig Kollegen zu Besuch gehabt, die E.________ gesehen hätten. Der Beschuldigte selber habe teilweise nächtelang «gegamet» und regelmässig bis um 12:00 Uhr geschlafen. In dieser Zeit habe sich H.________ mehr oder weniger alleine um E.________ gekümmert. Es sei nicht auszuschliessen, dass es dabei auch bei ihr zu Stresssituationen gekommen sei. Der Beschuldigte habe schliesslich konstant gesagt, er würde E.___