Gemäss den Gutachten und den Aussagen von Dr. med. C.________ könnten E.________'s Knochenbrüche nicht mit den vom Beschuldigten geschilderten Vorfälle erklärt werden. Tatsache sei aber, dass weder eine andere Täterschaft als diejenige des Beschuldigten überprüft noch festgestellt worden sei, wann und wie die Brüche entstanden seien. Die Frakturen könnten somit beispielsweise auch vor dem 21. Februar 2019 oder nach dem 25. Februar 2019 entstanden sein.