Dann sei E.________ entgegen der Behauptung des Beschuldigten wohl nicht nach fünf Minuten ruhig gewesen, sondern habe länger und heftiger geweint, was den Beschuldigten genervt und dazu gebracht habe, E.________ herum zu schleudern und zu schütteln. Wer einem Kind auf solche Art und Weise Verletzungen zufüge, der könne diese nur in Kauf genommen haben (zum Ganzen pag. 622 ff.). 13.2 Beschuldigter bzw. Verteidigung Die Verteidigung führte in der Berufungsverhandlung aus, das Urteil der Vorinstanz sei korrekt und im Wesentlichen gut begründet. Gemäss den Gutachten und den Aussagen von Dr. med. C.___