und dem jüngsten Bericht von Dr. med. J.________ ergebe sich zudem, dass beim Beschuldigten in der fraglichen Zeit offensichtlich eine Stress- und Überforderungssituation bestanden habe. Die Behauptung des Beschuldigten, wonach er seine Emotionen und Impulse Kindern gegenüber im Griff habe, sei unglaubhaft. Eine Impulskontrollstörung komme ungeplant, wenn einen etwas stresse, und sei deshalb nicht kontrollierbar. Die Arbeit in der Kita und die Betreuung des eigenen Kindes zuhause seien ausserdem «zwei verschiedene Paar Schuhe». Zusammengefasst sei deshalb davon auszugehen, dass E.________ in der Nacht, als H.________