Typisch sei das Halten am Rückenthorax (zum Ganzen pag. 611 Z. 40 ff.). Die Videos, die sie in Simultationen gesehen habe, habe sie als extrem verstörend empfunden, weil es einer erheblichen Krafteinwirkung bedürfe (pag. 612 Z. 25 ff.). Die metaphysären Verletzungen könnten nicht mit den vom Beschuldigten geschilderten Ereignissen erklärt werden. Betreffend den von ihm geschilderten Vorfall, wonach er E.________ fast fallen gelassen und am Bein gepackt habe, gehe aus den Akten leider nicht hervor, wo genau er E.________ gegriffen und abgefangen habe.