609 Z. 3). Bei den rot eingekreisten Verletzungen handle es sich um sogenannte Kantenläsionen an den gelenknahen Abschnitten, d.h. an den Metaphysen. Diese Läsionen hätten die Ärzte damals aufhorchen lassen und das Skelettscreening veranlasst, weil sie nicht mit dem Primärtrauma, d.h. der Oberschenkelschaftfraktur, die zur Vorstellung des Kindes geführt habe, vereinbar seien (zum Ganzen pag. 609 Z. 23 ff. und pag. 611 Z. 29 f.). Solche metaphysäre Läsionen seien erst-