_ Dr. med. C.________ wurde in der Berufungsverhandlung als sachverständige Zeugin befragt. Dabei bestätigte sie ihr radiologisches Gutachten vom 10. Januar 2022 (pag. 607 Z. 17 f.) und führte aus, dass sie die Röntgenbilder ausgedruckt und mitgebracht habe. Zudem habe sie zwei schematische Darstellungen des Ganzkörpers- und des Beinskeletts ausgedruckt und rot sowie gelb umkreist, wo sich die Verletzungen befunden hätten (pag. 607 Z. 31 ff.). Die gelben und roten Läsionen würden unterschiedliche Verletzungsmechanismen kennzeichnen (pag. 608 Z. 3).