432 Z. 1 ff.). Er ist der festen Überzeugung, dass der Beschuldigte E.________ nicht misshandelt habe. Die mehreren Brüche seien allenfalls passiert, weil der Beschuldigte auf E.________ getreten sei. Er könne es sich nicht anders erklären. Er sei «100%» überzeugt, dass da nie Absicht gewesen sei. Er frage sich, wie man einem Kind Verletzungen mit massiv stumpfer Gewalt zufügen könne, wenn es äusserlich keine Hinweise gebe. H.________ sei ausserdem auch immer zu Hause gewesen. Sie müsste auch etwas gesehen oder gehört haben. Er traue ihr genau so wenig wie dem Beschuldigten zu, E.________ misshandelt zu haben (zum Ganzen pag.