17 Auf Frage, ob er eine Erklärung dafür habe, wie es zu den Knochenbrüchen gekommen sei, äusserte K.________, der erste Fall sei klar. Der Oberschenkelbruch sei durch den Vorfall, den der Beschuldigte geschildert habe, erklärbar. Das Packen sei ein Reflex. Wenn E.________ auf den Boden gefallen wäre, wäre es nicht gut gewesen. Die anderen Sachen könne er nicht erklären. Er sei täglich bei H.________ und dem Beschuldigten gewesen und habe E.________ «x-Mal» gewickelt. Dabei habe er nie eine Verletzung festgestellt (zum Ganzen pag. 432 Z. 1 ff.).