Ihr selber würden «solche Bewegungen» mit E.________ ausserdem gar nicht in den Sinn kommen (zum Ganzen pag. 71 Z. 319 ff.). 11.14 Aussagen von K.________ K.________, der Adoptivvater des Beschuldigten, wurde in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als Zeuge befragt. Dabei gab er zu Protokoll, er betreue seinen Sohn sehr stark (pag. 431 Z. 14). Der im X.________ (Spital) festgestellte Beinbruch von E.________ sei ein Schock gewesen. Es sei unverständlich. Sie hätten nicht gewusst, woher E.________ diesen Bruch habe. Sie seien ins X.________ (Spital) gegangen, weil E.________ Fieber gehabt habe.