In dem Moment sei ihr noch nicht aufgefallen, dass sein Bein geschwollen gewesen sei. Man habe zuerst an eine kaputte Vene oder die Infusion gedacht. Schliesslich sei dann die schockierende Nachricht gekommen (zum Ganzen pag. 68 Z. 199 ff.). E.________ sei immer unter ihrer Obhut gewesen. Einfach in der Nacht, als sie habe schlafen müssen, habe ihr Mann geschaut und sie geweckt, wenn E.________ Hunger gehabt habe. Der Beschuldigte sei vor allem nachts und zwei-, dreimal, als sie ungefähr eine Stunde eingekauft habe, mit E.________ alleine gewesen. Sonst sei nie jemand mit E.________ alleine gewesen.