Ihrem Mann sei es dann zu viel gewesen und er sei kurz bewusstlos geworden. Dann habe man beschlossen, dass die Geburt eingeleitet werden sollte. Bei der Geburt habe sie den Beschuldigten nicht dabeihaben wollen, weil sie Angst gehabt habe, dass er vor lauter Sorgen wieder umkippen könnte. Nach ungefähr einer Woche hätten sie nach Hause gehen können. Der Beschuldigte habe E.________ vor allem gebadet und ihn – vor allem in den ersten paar Tagen – gewickelt. Zudem habe er mit ihm geknuddelt (zum Ganzen pag. 65 f. Z. 118 ff.)