Vorsatz und Absicht getan habe. Man könne eher von Dummheit sprechen. Das was passiert sei, sei aus Dummheit und fahrlässig passiert. Ihn betreffend könne er nur die zwei Situationen schildern. Mehr sei nicht passiert. Daran könnte er sich erinnern. Ein Baby weine, wenn es verletzt sei oder wenn ihm etwas weh tue. Weil E.________ bei den zwei Vorfällen aufgehört habe, zu weinen, habe er nicht «überpanisch» reagiert (zum Ganzen pag. 444 Z. 7 ff.). Seiner Ehefrau traue er das Zufügen der Verletzungen nicht zu (pag. 445 Z. 13). Ein Kind könne ihn nicht stressen oder «hässig» machen. Es könne im Gegensatz zu einer erwachsenen Person nicht nerven (zum Ganzen pag. 442 Z. 22 ff.).