aus Reflex gepackt, weil er ihm fast hinuntergefallen sei. Er habe daraus nicht schliessen können, dass sich E.________ das Bein gebrochen habe. E.________ habe nach fünf Minuten aufgehört zu schreien (zum Ganzen pag. 90 Z. 84 ff.). Er könne nicht mehr machen, als die Wahrheit sagen. Er habe sein Kind nicht mit Absicht verletzt (zum Ganzen pag. 92 Z. 100 ff.). Säuglinge würden ihn nicht nerven. Er sei ein Mensch, der nicht anders könne. Er wisse, dass er es nicht mit Absicht gemacht habe (zum Ganzen pag. 93 Z. 166 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte der Beschuldigte, er streite nicht ab, dass ihm die Verletzungen passiert seien. Er streite jedoch ab, dass er dies mit