14 Auch das Knie hätte verletzt werden können. Er sei schon schuld daran bzw. verantwortlich, dass E.________ die Verletzungen erlitten habe. Er habe es aber wirklich nicht mit Absicht getan. Er sei schuldig, aber er habe nichts Anderes getan, als was er bereits geschildert habe. Er habe gesagt, dass er seine Wut an Gegenständen rauslasse. Aber er würde das niemals mit einem – oder eben mit seinem eigenen Kind – tun. Er habe E.________ nicht mit Absicht verletzt (zum Ganzen pag. 81 Z. 347 ff.).