Er sei noch nie wegen einem Kind ausgerastet. Er habe schon lange niemand mehr tätlich angegriffen – vor Jahren mal seinen Vater (zum Ganzen pag. 79 f. Z. 272 ff.). Er habe früher in einer Kindertagesstätte (nachfolgend: Kita) gearbeitet. Es sei schön gewesen und er habe gute Rückmeldungen erhalten. Dann habe er aufgehört, zu arbeiten, weil er Stimmen gehört und draussen Gefahren gesehen habe, wo keine gewesen seien (zum Ganzen pag. 78 Z. 215 ff.). Auf Vorhalt, dass aufgrund des Verletzungsbildes grosse Zweifel bestünden, dass E.________ die Verletzungen durch die von ihm geschilderten Ereignisse erlitten habe, erklärte der Beschuldigte, dann sei er wohl auf E.________ gestanden.